Geflügelpest bei Wildvögel
Allgemeinverfügung des Landkreises Schwandorf vom 04.02.2017
Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TIerGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung); Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest auf dem Gebiet der Stadt Teublitz, Landkreis Schwandorf.
Bereits am 01.02.2017 wurde im Wildpark Höllohe bei mehreren Vogelarten die Geflügelpest nachgewiesen.
Nun wird weiterhin ebenfalls aufgrund des am 03.02.2017 in der Stadt Teublitz, Landkreis Schwandorf, amtlich festgestellten Verdachts auf Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wilvogel, rund um den Fundort ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt.
Auch Teile der Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See wurden als Beobachtungsgebiet festgelegt:
Gemeindeteile Steinberg am See:
Steinberg am See, Haid, Hirmerhaus, Oder, Oberweiherhaus, Waldheim
Gemeinde Wackersdorf:
Heselbach, Imstetten, Irlach
Die komplette Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.