Seiteninhalt

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und des Verbotes von Geflügelmärkten

Nach Mitteilung des Landratsamtes Schwandorf, Veterinäramt vom 16.03.2017, Az. 4.5 - 565, bestehen aus tierseuchenrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und des Verbotes von Geflügelmärkten, -ausstellungen, -börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art. Die Allgemeinverfügungen vom 22.11.2016 und 28.11.2016 werden daher aufgehoben.