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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Kurzbeschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden können durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien. Das ist nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und auch nur dann, wenn die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2017
Stand: 10.10.2017