Bebauungsplan WA. Grafenricht-Am Bürschling
Das ca. 1,5 ha große Planungsgebiet liegt in der Gemeinde und Gemarkung Wackersdorf am südwestlichen Ortsrand von Grafenricht. Das Bebauungsplangebiet ist gem. § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt. Es entstehen 12 Neubauparzellen mit einer Größe zw. 678 m² und 989 m².
Mit der Erschließung des Baugebietes WA. Grafenricht - Am Bürschling soll dem Bedarf an ländlich geprägtem, naturnahem Wohnen auch künftig entsprochen werden. Eine verträgliche Einpassung von baulichen Anlagen in die vorhandenen ortstypischen Strukturen wird durch die grundlegenden Festsetzungen gewährleistet. Im Regelfall wird eine reine Einzelhausbebauung mit max. zwei Vollgeschossen zugelassen. Auf Parzellen mit einer Grundstücksfläche von mehr als 800 m² ist auch eine Bebauung mit Doppelhäusern zulässig. Die ausgewiesene Baufläche ist als Ergänzung zur bestehenden Bebauung von Grafenricht gedacht und städtebaulich vertretbar.