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Schöffenwahljahr 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Daher werden in allen Gemeinden Bayerns Vorschlaglisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie können ihre Vorschläge bis zum 24. Februar 2023 schriftlich im Rathaus Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zimmer 13, abgeben. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen können Sie unter justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Schöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt werden und dass diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl erhalten haben, davon ausgehen müssen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Flyer_DVS_Schoeffenwahl_sw23

Schöffe_Bewerbungsformular_2023

Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023

Bekanntmachung Bewerbung Schöffen