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04.02.2017

Geflügelpest bei Wildvögel

Allgemeinverfügung des Landkreises Schwandorf vom 04.02.2017

Vollzug  des Tiergesundheitsgesetzes (TIerGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung); Verdacht des Ausbruchs  der  Geflügelpest auf dem  Gebiet  der  Stadt Teublitz,  Landkreis Schwandorf.

Bereits am 01.02.2017 wurde im Wildpark Höllohe bei mehreren Vogelarten die Geflügelpest nachgewiesen.

Nun wird weiterhin ebenfalls aufgrund des am 03.02.2017 in der Stadt Teublitz, Landkreis Schwandorf, amtlich festgestellten Verdachts auf Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wilvogel, rund um den Fundort ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Auch Teile der Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See wurden als Beobachtungsgebiet festgelegt:

Gemeindeteile Steinberg am See:

Steinberg am See, Haid, Hirmerhaus, Oder, Oberweiherhaus, Waldheim

Gemeinde Wackersdorf:

Heselbach, Imstetten, Irlach

Die komplette Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.