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Kommunaler Ordnungsdienst sorgt für Einhaltung der Regeln an den Seen

Ab diesem Wochenende (6. Juni) ist am Steinberger See und am Murner See der Kommunale Ordnungsdienst des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz im Einsatz. Das Team des Ordnungsdiensts ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und richtet an den Seen ein wachsames Auge auf die Einhaltung bestehender Regelungen.

Der Steinberger See und der Murner See haben sich in den letzten Jahren zum großen Magneten für Besucher*Innen entwickelt. Parallel zur Zahl der Gäste steigt auch die Bedeutung der vor Ort geltenden Vorschriften, betont Steinbergs Bürgermeister Harald Bemmerl: „Damit alle Besucher eine entspannte Zeit bei uns verbringen können ist das Einhalten von Regeln wichtig! Das betrifft das Parken genauso wie die Müllentsorgung oder das Thema Wildcampen.“ Auch wenn die meisten sich umsichtig verhalten würden, trübe der rücksichtlose Teil der Seebesucher*Innen die kollektive Urlaubsstimmung.

Thomas Falter, Bürgermeisterkollege aus der Nachbarkommune Wackersdorf hofft vor dem Hintergrund ähnlicher Erfahrungen am Murner See auf Besserung: „Der Kommunale Ordnungsdienst soll für mehr Achtsamkeit und Sauberkeit sorgen – insbesondere an den Spitzentagen im Sommer.“

Im Fokus des Ordnungsdienstes liegen dabei der gesamte Steinberger See mit seiner geltenden Seeordnung und am Murner See die öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze, wie beispielsweise der Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur und der Oberpfälzer Märchengarten.

So arbeitet der Ordnungsdienst:

Wird bei den Kontrollgängen ein Verstoß festgestellt, nimmt der Ordnungsdienst, der in der Regel immer in Zweierteams unterwegs ist, diesen auf und leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den*die Betroffene*n ein. Das Ordnungsdienst-Team ist aber auch Ansprechpartner – egal, ob bei Fragen nach dem Weg, Hilfe in einer Notlage oder sonstigen Anliegen. Während seiner Einsatzzeiten steht der Kommunale Ordnungsdienst stets in engem Kontakt und Austausch mit der Polizeiinspektion Schwandorf.

Hintergrund:

Die Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdiensts haben die Gemeinden Steinberg am See und Wackersdorf dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übertragen, welcher dort bereits für die Verkehrsüberwachung zuständig ist. Der Zweckverband hat mit dem Kommunalen Ordnungsdienst sein Betätigungsfeld weiter ausgebaut und kümmert sich seit Mitte 2020 neben der Verkehrssicherheit auch um die Ordnung bei seinen Mitgliedsgemeinden.

ÜBERSICHT DER ÜBERTRAGENEN TATBESTÄNDE DER GEMEINDE STEINBERG AM SEE:

Das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts überwacht am Steinberger See verschiedenste Verstöße nach der örtlichen Verordnung und Satzungen.

 

Es ist verboten:

  • auf Parkplätzen zu lagern und zu übernachten
  • Feuerstellen auf Parkplätzen zu errichten
  • gegen allgemeine Verhaltensnormen auf den Liegewiesen zu verstoßen; dazu zählen die Gefährdung und Schädigung anderer sowie der Missbrauch von Alkohol und Drogen
  • andere durch Ausübung von Sport und Spiel zu gefährden oder zu belästigen
  • unberechtigterweise außerhalb von Verkehrsflächen und Parkplätzen zu fahren oder zu parken
  • Fahrzeuge aller Art zu reinigen
  • Einrichtungen, deren Bestandteile zu beschädigen sowie das durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen zu verunreinigen
  • außerhalb ausgewiesener Plätze zu grillen
  • Feuerstellen zu errichten und zu betreiben
  • außerhalb der ausgewiesenen Flächen Zelte, Wohnmobile und Wohnwägen aufzustellen oder zu nächtigen
  • Waren aller Art – einschließlich Speisen und Getränke – zu verkaufen
  • Werbung aller Art durchzuführen
  • Druckschriften zu verteilen, vertreiben oder anzukleben
  • gewerbliche Leistungen anzubieten
  • zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren
  • Vergnügungen und Musikdarbietungen zu veranstalten
  • Flugdrohnen wie Quadrocopter und Modellflugzeuge sowie Modellboote zu betreiben
  • Versammlungen abzuhalten
  • Liegewiesen mit Fahrzeugen aller Art zu befahren
  • Tiere auf den öffentlichen Liegewiesen mitzuführen
  • Hunde im gesamten Geltungsbereich der Satzung nicht anzuleinen
  • die Anordnungen berechtigter Personen nicht zu beachten, zum Beispiel bei der Sperrung von Anlagen rund um den See
  • den ordnungsgemäßen Zustand nach Beschädigung und Verunreinigung der Anlagen nicht wiederherzustellen
  • Exkremente mitgeführter Tiere nicht zu beseitigen
  • einen ausgesprochenen Platzverweis oder ein befristetes Betretungsverbot nicht zu beachten

ÜBERSICHT DER ÜBERTRAGENEN TATBESTÄNDE DER GEMEINDE WACKERSDORF:

Das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts überwacht in Wackersdorf und am Murner See verschiedenste Verstöße nach der örtlichen Grünanlagen- und Spielplatzsatzung:

 

Es ist verboten:

  • Grünanlagen und Spielplätze zu verunreinigen
  • andere Benutzer*innen der Grünanlagen zu gefährden oder zu belästigen
  • mit Fahrzeugen aller Art die Grünanlagen zu befahren oder diese dort zu parken
  • Kinderspielplätze anders als nach den örtlichen Vorgaben bestimmt zu nutzen
  • Tieren den Zugang zu Kinderspielplätzen zu ermöglichen oder diese dort mitzuführen
  • in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen ohne Erlaubnis zu zelten und zu nächtigen

Das Team des Ordnungsdienstes

Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdiensts sind für ihren Einsatz umfassend ausgebildet: Sie durchlaufen den Zertifikatslehrgang Verwaltung zum*r Mitarbeiter*in Kommunaler Ordnungsdienst oder den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) der Bayerischen Verwaltungsschule. Außerdem erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an Seminaren für Kommunikation, Konflikterkennung und -bewältigung, Deeskalationsstrategien sowie Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen. „Durch die fundierte Ausbildung erhält unser Team umfassendes Know-how für eine qualitativ hochwertige, rechtssichere Arbeitsweise“, erklärt Schmidt.

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags trägt das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts eine besondere Ausstattung. Dazu gehören neben der blauen Uniform mit dem deutlich erkennbaren Schriftzug ‚Kommunaler Ordnungsdienst‘ unter anderem ein Erste-Hilfe-Set und ein Dienstmobiltelefon. Zum eigenen Schutz tragen die Mitarbeiter*innen zudem eine Schlag- und Stichschutzweste. Ausweisen können sich die Ordnungsdienstmitarbeiter*innen mit ihrem Dienstausweis.

Über den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

Gegründet wurde der ZV KVS Oberpfalz im November 2014 von 11 Gründungsmitgliedern als „klassischer“ Überwacher des ruhenden und fließenden Verkehrs. Heute erfüllt der Zweckverband diese Aufgabe für mittlerweile knapp 120 angeschlossene Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Bedingt durch dieses Wachstum hat sich der Zweckverband in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt – vom reinen Verkehrsüberwacher zum kommunalen Dienstleister. Schließlich hat er sich ein Ziel gesetzt: Seinen Kommunen, die sich insbesondere im ländlichen Raum befinden, als Dienstleister rund um die Themen Verkehrssicherheit, Mobilität und Ordnung zur Seite zu stehen und gemeinsam mit ihnen an dieser anspruchsvollen Aufgabe zu arbeiten.