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Gewerbegebiet WTF II - Ottostraße

Als Gewerbegebiete bezeichnet man Gebiete, in denen überwiegend gewerbliche Betriebe angesiedelt sind. In einem Gewerbegebiet dürfen vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebereiche untergebracht werden. Dies sind zum Beispiel Hallen, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke. Gewerbegebiete sind laut Städtebaurecht von einer Stadt oder Gemeinde definierte Bereiche, die ausschließlich zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind.

 

Gewerbegebiet „WTF II“ im Bereich Ottostraße

Aktuell stehen im Gewerbegebiet (GE) WTF II im Bereich Ottostraße ca. 55.000 qm Gewerbeflächen (voll erschlossen mit Baurecht) zur Verfügung. (Stand Januar 2020)