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Öffentliche Auslegungen

Wenn der Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden sollen, finden Bürgerbeteiligungen statt. Für diese Beteiligungen gibt es ein gesondertes Verfahren.

Die Bürgerbeteiligung dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger über beabsichtigte Entwicklungen zu informieren. Dabei sollen die Belange der Betroffenen ermittelt und bewertet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten so frühzeitig Informationen und können Anregungen ins Verfahren einbringen. Auf diesem Weg werden sie an den planerischen Entscheidungsprozessen beteiligt.

Niemand ist verpflichtet, sich zu einem solchen Verfahren zu äußern. Wer jedoch sicherstellen möchte, dass seine eigenen Belange bei Entscheidungen berücksichtigt werden, sollte sich beteiligen. Diese Beteiligung ist in der Regel in zwei Stufen möglich:

Die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ findet in einer frühen Phase der Planung statt. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass eine Plan aufgestellt werden soll, welcher Absichten dahinter stecken, welche Auswirkungen der Plan haben wird und, sofern es diese gibt, Varianten oder Alternativen vorstellen.

Den zweiten Schritt bildet der „Entwurf“ des Planes. An erster Stelle steht hier eine Entscheidung des Gemeinderates, der die sogenannte „Offenlage“ beschließt. Anschließend wird der Planentwurf für einen Monat öffentlich ausgelegt, das heißt, jedermann kann ihn während der Dienststunden im Rathaus in Wackersdorf (Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf) den Plan einsehen. Auch hier besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu dem Planentwurf zu äußern.

Änderung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung und Begründung - „InMotion HOMES Ferienhaussiedlung“ (Nr. 21.1) am Steinberger See

Bekanntmachung

Änderung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung und Begründung - „InMotion HOMES Ferienhaussiedlung“ (Nr. 21.1) am Steinberger See

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (erneute Auslegung)

Zur Änderung (Kurzzusammenfassung): Die Abwägung und Billigung des Entwurfes fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.2023 statt. Bei der Abwägung wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Schwimmhäuser aus dem Bebauungsplan zu streichen.

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf zur Änderung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans SO „InMotion HOMES Ferienhaussiedlung Oder “ in der Zeit vom 01.02.–01.03.2023 öffentlich ausgelegt. Die Abwägung und Billigung des Entwurfes fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.2023 statt. Bei der Abwägung wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Schwimmhäuser aus dem Entwurf des Bebauungsplans zu streichen.

Erneute Auslegung:

Gem. § 4a BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes erneut auszulegen, wenn er nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert oder ergänzt wird Von der Möglichkeit der verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauBG wird Gebrauch gemacht. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes liegt daher in der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.Nr. 11, OG in der Zeit vom 21.03.2023 bis 04.04.2023 öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§4 a Abs. 6 BauGB).

Es wird gebeten, die Einsichtnahme vorher telefonisch unter Tel.09431/7436-421, Frau Mandl-Kimmer, anzumelden oder von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage unter www.vg-wackersdorf Gebrauch zu machen.

Durch die geplanten Änderungen und um eine qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen mit dem Ziel, die geplanten Anlagen verträglich in die vorhandene Gesamtsituation einzufügen.

Bekanntmachung erneute Auslegung neu

PRIV-04-245-21_0_20230306_Deckblatt

PRIV-04-245-21_0_20230320_Textliche Festsetzungen

PRIV-04-245-21_2_20230306_Begründung

PRIV-04-245-21_3_20230320_Festsetzungen durch Planzeichen

PRIV-04-245-21_5_20230306_Umweltbericht