Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Kurzbeschreibung
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.09.2021
Weiterführende Links
Hinweise
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf):
- Verlusterklärung/Wiederauffindung für Pass oder Personalausweis
Hier können Sie den Verlust Ihres Ausweisdokumentes anzeigen.